Datenerfassung und Einverständniserklärung
Versichertendaten der Mutter vollständig aus der Chipkarte eingedruckt oder in Blockschrift in das Versichertenfeld eintragen. Diese Angaben werden für die Abrechnung der Screening-Fallpauschale benötigt.
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- fünfstellige Krankenkassen-Nummer
- Versicherten-Mitgliedsnummer
Bei Privatversicherten muss die Kostenübernahme durch die Unterschrift der Mutter auf der Rückseite der Testkarte dokumentiert sein. Die Angabe einer gültigen Adresse und Telefonnummer der Eltern ist wichtig für eine eventuelle schnelle Benachrichtigung!
Daten zum Kind bitte in Blockschrift und vollständig eintragen
- Name, Vorname
- Geburts- und Abnahmedatum inkl. Uhrzeiten
- Gestationsalter und Gewicht
- Geburtenbuch-Nummer
Probenentnahme und -versand
Die Eltern müssen über Ziele, Inhalte und mögliche Folgen des Neugeborenenscreenings informiert werden (Infoblatt des Screeningzentrums). Zustimmung oder Ablehnung durch Unterschrift dokumentieren (Elternaufklärung). In der Verantwortung des Einsenders liegen gemäß Richtlinie des GBA:
- die eineindeutige Probenzuordnung zum Neugeborenen (§ 9)
- die zeit- und sachgerechte Probenentnahme (§ 8)
- die vollständige Dokumentation auf der Testkarte und im Kinderuntersuchungsheft (§9)
- die Aufbewahrung der Einwilligungserklärung
Probenentnahme optimal: 3. Lebenstag: 48. – 72. Lebensstunde (technisch sicheres Screening ist ab der 36. Lebensstunde möglich)
Außerdem:
- vor früher Entlassung ( d.h. vor der 36. Lebensstunde)
- vor Transfusionen (rechtzeitige Erkennung einer Galaktosämie)
- vor Verlegung in eine andere Einrichtung
- vor Corticosteroid- oder Dopamingabe
Probengewinnung
- nur Nativblut verwenden (keine gerinnungshemmenden Zusätze, kein Nabelschnurblut) nicht mit Kapillaren entnehmen
- es darf kein Desinfektionsmittel in die Proben geraten
- Filterpapier vollständig durchtränken
- nicht mit bloßen Fingern auf die Kreise fassen
- mindestens 3 Stunden trocknen, nicht erhitzen, kein direktes Sonnenlicht
Befundmitteilung und Verantwortung
Der Einsender der Probe erhält einen schriftlichen Einzelbefund mit Befundbewertung für jede untersuchte Probe nach Vorliegen aller Screeningresultate.
Kontrollbedürftige Untersuchungsergebnisse
werden dem Einsender telefonisch oder schriftlich mitgeteilt. Abhängig von der Dringlichkeit werden die erforderlichen Kontrollen nach Rücksprache mit dem Probeneinsender angefordert.
Hochgradigem Krankheitsverdacht
der Einsender wird immer telefonisch und per Fax über die Dringlichkeit informiet. Zusätzlich wird ein verantwortliche Pädiater des betreffenden Stoffwechselzentrums vermittelt und weitere Maßnahmen unverzüglich eingeleitet.
Gemäß Kinder-Richtlinien ist der Einsender dazu verpflichtet, den Erhalt der Ergebnisse für alle abgesandten Screeningproben zeitnah und regelmäßig zu kontrollieren.