STOFFWECHSELZENTRUM MAGDEBURG

Füße

Einsenderinformation

Jedes Neugeborene hat Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen

des Neugeborenenscreenings   Kinder-Richtlinien.

Die Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ) regeln auf der Basis des aktuellen medizinischen Expertenwissens den Umfang, die Durchführung und die Zielstellung des Neugeborenenscreenings.

Die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen und Ärzte (GBA) regelt den Leistungsanspruch für alle gesetzlich Versicherten, die Erlaubnis zur Leistungserbringung und die Verantwortung innerhalb des Screeningprozesses.

Der Umfang des Neugeborenenscreenings ist geregelt durch die Richtlinie der DGKJ zur Durchführung des Neugeborenenscreenings. Seit dem 01.04.2005 gilt als gesetzliche Grundlage die Richtlinie des GBA. Sie umfasst die Untersuchung auf folgende Erkrankungen:

 

Gesetzte und Richtlinien

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Rundschreiben an die Einsender des Screening-Zentrums Sachsen-Anhalt

 

Letzte Änderung: 25.02.2021 - Ansprechpartner:

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